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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis (auch dem vorläufig ausgestellten) nach Österreich einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Gemäß des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 ist die Einreise auch mit einem weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis möglich.

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