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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf kanadischen Flughäfen ist mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen.
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum bis zu 6 Monate zu Urlaubs-, Besuchs- oder geschäftlichen Zwecken einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird als gültiges Reisedokument anerkannt. Ein Foto ist nicht erforderlich, wird jedoch von den kanadischen Behörden zur Vermeidung von z.B. Kindesentziehung gerne gesehen. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls für die Ein- und Ausreise ausreichend.
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im Lande verfügen und die Rückkehr in das Heimatland muss gesichert sein (Rückflugticket o.ä.). Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zum Ende der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die Vorlage eines sechs Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens 6 Monaten ab der vorgesehenen Abreise aus Kanada vor.
Es gibt keine besonderen Vorschriften für allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige. Es wird jedoch geraten, wenn möglich eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des anderen Elternteils in Übersetzung sowie die Geburtsurkunde (evtl. übersetzt) des Kindes mitzuführen.
Weitere Informationen sind auf der Website der kanadischen Einwanderungsbehörde abrufbar: www.cic.gc.ca/english/visit/index.html .

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Sicherheitshinweise |
Länderspezifische Hinweis:
Stand 29.08.2006 (Unverändert gültig seit: 05.09.2003)
Für dieses Land besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Bitte beachten Sie auch den weltweiten Hinweis auf der Länderinfo-Startseite!
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Medizinische Hinweise |
Stand 07.09.2006 (Unverändert gültig seit: 15.05.2006)
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen denen in Deutschland. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Gesundheitsversorgung (zumindest in den Provinzen Québec und Ontario) entspricht bei weitem nicht dem deutschen Standard. Überlastung von Krankenhäusern und Ärzten und damit lange Wartezeiten bis zur Behandlung führen dazu, dass weder eine der deutschen adäquate Notfallversorgung noch eine durchgehende ärztliche Behandlung sichergestellt ist. Auch Privatpatienten sind hiervon betroffen.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch meist chemische Zusätze, die den Geschmack beeinflussen. Einheimische und importierte Mineralwässer werden in großer Auswahl angeboten.
Klimabedingt häufig sind Rheuma und Erkrankungen der Atemwege (Erkältungskrankheiten) sowie Kreislaufbeschwerden.
Impfungen
Keine Impfungen zur Einreise erforderlich. Kinder werden in Kanada mit einem kombinierten Impfstoff gegen Keuchhusten, Diphtherie, Polio, Hib (Haemophilus Influenza B) und Tetanus geimpft. Die Impfung bei den staatlichen Impfzentren ist kostenfrei.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können mitgebracht werden.
In Kanada wird die medizinische Grundversorgung (Krankenhausbehandlung, Arztkonsultation) durch Krankenversicherungen der Provinzen gewährleistet, die in erheblichem Masse von der Bundesregierung bezuschusst werden. Seit 1. Januar 1990 erhebt der Krankenversicherungsträger in der Provinz Ontario (Ontario Health Insurance Plan - OHIP) keine Beiträge mehr von den Arbeitnehmern. Die Beiträge wurden ersetzt durch eine Lohnsummensteuer (Employer Health Tax). Außerdem wurde zur Kostenfinanzierung die Provinz-Einkommenssteuer um 1% angehoben.
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Allgemeines |
In Kanada ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und -örtlich abhängig von sog. by-laws (etwa: Kommunalverordnungen) - in einigen Städten auch in Restaurants, Bars etc. verboten.
Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale eingenommen werden. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt.
Inzwischen haben alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen nationalen Führerscheins getroffen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten, in der Provinz British Columbia sogar bis zu sechs Monaten, gefahren werden.
Bei Anmietung eines PKWs können allerdings kanadische Mietwagenfirmen zusätzlich zum nationalen auch den internationalen Führerschein verlangen. Es wird daher empfohlen, sich vorher in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kanadischen Botschaft in Berlin unter www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/germany/embassyfaqA-de.asp#Autofahren
Deutsche Staatsangehörige, die in Kanada (zumeist wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in Kanada auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine "Verjährung", was u.U. bei einer erneuten Einreise nach Kanada zu Schwierigkeiten führen kann.
Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da es vor allem während der Tourismussaison verstärkt zu Autodiebstählen bzw aufbrüchen kommt. Dies gilt auch für bewachte Parkplätze!
Außerdem wird angeraten vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mit geführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können.

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