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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen Reisepass; der Personalausweis reicht nicht aus.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils möglich. Alleinreisende oder nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige unter 16 Jahren müssen auf Befragen nachweisen können, dass die (sonstigen) Sorgeberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer entsprechenden Erklärung (zweckmäßigerweise in englischer Sprache) mitzuführen.
Alle Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Neuseeland hinaus gültig sein.
Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine Kostenübernahmeerklärung einer Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland.
Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei Einreise die entsprechende Einreiseerlaubnis. Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung (zum Beispiel von Besucher zu Student) können grundsätzlich in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des neuseeländischen Immigration Service).

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