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Länder-Informationen Versicherungen AGB
Neuseeland
Einreise-Bestimmungen
Sicherheitshinweise
Medizinische Hinweise
Allgemeines

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen Reisepass; der Personalausweis reicht nicht aus.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils möglich. Alleinreisende oder nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige unter 16 Jahren müssen auf Befragen nachweisen können, dass die (sonstigen) Sorgeberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer entsprechenden Erklärung (zweckmäßigerweise in englischer Sprache) mitzuführen.

Alle Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Neuseeland hinaus gültig sein.

Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine Kostenübernahmeerklärung einer Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland.

Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei Einreise die entsprechende Einreiseerlaubnis. Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung (zum Beispiel von Besucher zu Student) können grundsätzlich in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des neuseeländischen Immigration Service).


Sicherheitshinweise
Länderspezifische Hinweis:
Stand 29.08.2006 (Unverändert gültig seit: 05.09.2003)
Für dieses Land besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Bitte beachten Sie auch den weltweiten Hinweis auf der Länderinfo-Startseite!

Medizinische Hinweise
Stand: 16. März 2006
Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte beziehungsweise Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.

Allgemeines
Diebstähle, auch in Hotels, sowie Autoaufbrüche sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen. Handtaschen, Rucksäcke und andere Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in Fahrzeugen, Hotelzimmern etc. zurückgelassen werden.

Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht notwendig.


Aktuell:

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