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Länder-Informationen Versicherungen AGB
Schweden
Einreise-Bestimmungen
Sicherheitshinweise
Medizinische Hinweise
Allgemeines

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen.

Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis, Kin-derreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.

Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.


Sicherheitshinweise
Länderspezifische Hinweis:
Stand 29.08.2006 (Unverändert gültig seit: 05.09.2003)
Für dieses Land besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Bitte beachten Sie auch den weltweiten Hinweis auf der Länderinfo-Startseite!

Medizinische Hinweise
Es besteht in Schweden für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Kranken-häusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).

Für Privatversicherte gelten die gleichen Regelungen wie in Deutschland. In der Regel jedoch werden die Behandlungskosten sofort fällig, so dass es sich empfiehlt, Geld in Landeswährung oder Kreditkarten mitsichzuführen.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufendhaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.


Allgemeines
Allgemeines

Alkoholgrenze im Straßenverkehr: 0,2 Promille. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen). Kontrollen sind auch morgens bei Eintreffen der Fähren wegen Restalkohols üblich.

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen.

In den letzten Jahren ist es in Mittel- und Südschweden vermehrt zu Überfällen auf Wohnwagen-besitzer und Wohnmobile gekommen, die auf Parkplätzen entlang der Autobahn übernachteten. Die schwedische Polizei rät deshalb dringend, bewachte Campingplätze aufzusuchen.

Seit dem 01.06.2005 gilt in Schweden ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden.

Aktuell:

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