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Spanien
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Medizinische Hinweise
Allgemeines

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Spanien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York und vom 11.03.2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.


Sicherheitshinweise
Länderspezifische Hinweis:
Stand 07.09.2006 (Unverändert gültig seit: 09.06.2006)

Nach den Bombenattentaten des 11. März 2004 in Madrid haben die spanischen Sicherheitsbehörden ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Weiterhin wird von einer erhöhten Gefährdung, insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus ausgegangen.

Aber auch Anschläge der baskischen Terrororganisation ETA, die ihre Aktivitäten in Spanien unter anderem gegen Einrichtungen der Tourismusindustrie richtet, sind möglich. Nach vorheriger Warnung durch ETA waren in den Monaten bis März 2006 in verschiedenen spanischen Städten Sprengsätze explodiert. Am 22.3.2006 hat ETA einen "dauerhaften Waffenstillstand" verkündet.
Bitte beachten Sie auch den weltweiten Hinweis auf der Länderinfo-Startseite!

Medizinische Hinweise
Stand 07.09.2006 (Unverändert gültig seit: 10.08.2006)

Auch in Spanien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Allgemeines
Spanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen.

Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist jedoch Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.

In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.


Aktuell:

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