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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Großbritannien einen Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich. Der deutsche Kinderausweis wird ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr anerkannt. Der Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) ist zur Einreise nach Großbritannien ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Die gleichen Bestimmungen gelten für die Einreise auf die Kanalinseln und Isle of Man.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Großbritannien mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt.

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