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Länder-Informationen Versicherungen AGB
Großbritannien
Einreise-Bestimmungen
Sicherheitshinweise
Medizinische Hinweise

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Großbritannien einen Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich. Der deutsche Kinderausweis wird ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr anerkannt. Der Eintrag des Kindes im Pass eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) ist zur Einreise nach Großbritannien ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Die gleichen Bestimmungen gelten für die Einreise auf die Kanalinseln und Isle of Man.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Großbritannien mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt.


Sicherheitshinweise
Länderspezifische Hinweis:
Stand 07.09.2006 (Unverändert gültig seit: 10.08.2006)

Die britischen Behörden warnen vor der Möglichkeit terroristischer Anschläge im Vereinigten Königreich und haben daher Landsleute wie Reisende zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen.

Die zuständigen Stellen haben in hohem Maße Vorsorge getroffen und die Bevölkerung in öffentlichen Erklärungen über ihre Sicherheitsvorkehrungen unterrichtet. Entsprechende Hinweise erfolgten zuletzt im Juli 2004 durch eine an alle Haushalte verteilte Broschüre "Preparing for Emergencies". Diese Broschüre ist auch im Internet erhältlich.

Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen können unter folgender Telefonnummer des Home Office erfragt werden: (0044)-870 000 1585.

Aktuelle Hinweise im Zusammenhang mit der Situation in Grossbritannien für Reisende nach und aus London, können Sie der Website der deutschen Botschaft in London http://www.london.diplo.de entnehmen..
Bitte beachten Sie auch den weltweiten Hinweis auf der Länderinfo-Startseite!

Medizinische Hinweise
Stand 07.09.2006 (Unverändert gültig seit: 22.08.2006)

Aufgrund einer deutlich gestiegenen Zahl von Mumpserkrankungen in England, Wales und Schottland insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wird für Urlauber in Großbritannien eine entsprechende Impfung empfohlen. Das gilt besonders für Austauschschüler oder Studenten, die einen längeren Aufenthalt in Großbritannien planen und keinen ausreichenden Impfschutz besitzen oder die Krankheit nicht als Kind durchgemacht haben. Sinnvoll ist eine kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR).

Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz in Großbritannien, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung, sofern Sie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind. Ausreichend ist die Vorlage des gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises.

Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, eine sog. E-111-Bescheinigung, die in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt wird.

Bei beabsichtigter Inanspruchnahme privater Leistungen wird wegen der sehr hohen Kosten empfohlen, vor der Einreise nach Großbritannien eine Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Aktuell:

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